Verzeichnis nach Art. 26 Data Act
Datenstrukturen und Datenformate
Stand: August 2026 · Diese Seite zeigt, in welchen Strukturen und Formaten Kunden ihre Daten aus Quontro wieder herausbekommen — beim Wechsel zu einem anderen Anbieter, beim Umzug in eine eigene Infrastruktur oder einfach, um sie zu sichern. Die Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) verlangt diese Angaben öffentlich und aktuell, damit man sie schon vor einem Vertragsschluss kennt und nicht erst beim Kündigen.
1. Welche Daten exportierbar sind
Vorbehaltlich zwingenden Rechts sind mindestens diese Kategorien exportierbar:
- die vom Kunden hochgeladenen Rohdaten in dem bei uns gespeicherten Format,
- kundenspezifische Stammdaten und Konfigurationen, soweit sie für die weitere Nutzung der Daten erforderlich sind,
- kundenspezifische Berichte, Dashboards und Auswertungsergebnisse, soweit technisch als Datei exportierbar,
- sonstige kundenbezogene Daten, die durch die Nutzung der Anwendung entstanden sind und nicht ausschließlich unserer internen Funktionsweise dienen.
2. Datenformate
Wir setzen bewusst auf verbreitete, offene bzw. herstellerunabhängig lesbare Formate. Ein branchenspezifischer Interoperabilitätsstandard für betriebswirtschaftliche Auswertungen im Dialyse- und Praxisumfeld existiert nach unserer Kenntnis nicht; wir richten uns deshalb nach den nachfolgenden allgemeinen Formaten.
- CSV — Zeichensatz UTF-8, Trennzeichen Semikolon, Textbegrenzer doppelte Anführungszeichen, erste Zeile Spaltenüberschriften. Das ist das Standardformat des Exports.
- Microsoft Excel — .xlsx und .xls, soweit die Daten ursprünglich so geliefert wurden. Rohdateien geben wir unverändert im Originalformat zurück.
- PDF — für Berichte und Auswertungen, soweit sie technisch als Datei exportierbar sind. PDF ist ein Anzeigeformat: Für die Weiterverarbeitung sind CSV und Excel gedacht.
Datumsangaben werden im Format JJJJ-MM-TT ausgegeben, Dezimaltrennzeichen ist der Punkt, Beträge ohne Tausendertrennzeichen und ohne Währungssymbol.
3. Datenstrukturen
Die folgenden Strukturen beschreiben die Daten, die ein Kunde bei uns einliefert und entsprechend auch wieder exportieren kann. Welche davon vorhanden sind, hängt von den gebuchten Modulen ab — nicht benötigte Tabellen werden weder übermittelt noch gespeichert.
Abrechnungs- und Leistungsdaten
Quartalsabrechnung (Leistungsdaten)
Grundlage der Abrechnungskontrolle und der Leistungsauswertungen
Felder
Einzige zulässige Personenkennung ist die vom Praxissystem vergebene Patienten-ID. Namen, Anschriften, Geburtsdaten oder Versichertennummern werden nicht übermittelt.
Dialyse-Kontrolle Hämodialyse
Abgleich der dokumentierten Behandlungen gegen die Abrechnung
Felder
Nur Patienten-ID, keine direkt identifizierenden Angaben.
Dialyse-Kontrolle Peritonealdialyse / CAPD
Abgleich der dokumentierten Behandlungen gegen die Abrechnung
Felder
Nur Patienten-ID, keine direkt identifizierenden Angaben.
KV-Einnahmen
Umsatz je Leistungsziffer aus dem KV-Abrechnungsbescheid
Felder
Ohne Patientenbezug — aggregiert je Ziffer.
FAV-Einnahmen
Umsatz aus Facharztverträgen
Felder
Ohne Patientenbezug — aggregiert je Ziffer.
Privatabrechnung (GOÄ)
Umsatz aus Privatliquidation
Felder
Ohne Patientenbezug — aggregiert je Ziffer.
Leistungsziffern (Stammdaten)
Ziffernkreis mit Bezeichnung und Bewertung
Felder
Ohne Personenbezug.
Finanzdaten
Ausgaben (Buchhaltung)
Sach- und Betriebskosten für die Kosten- und Profitabilitätsrechnung
Felder
Ohne Patientenbezug. Der Buchungstext darf keine Patienten- oder Beschäftigtennamen enthalten.
Personaldaten (nur bei gebuchtem Workforce-Modul)
Mitarbeitende, Arbeitszeiten und Personalkosten
Arbeitszeit-, Personal- und Lohnkostenauswertungen
Felder
Diese Daten machen Beschäftigte unmittelbar identifizierbar. Diagnosen, ärztliche Bescheinigungen, Leistungsbeurteilungen oder sonstige Personalaktendaten sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
4. Übertragungsweg
Der Export wird im Kundenportal als Download über eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) bereitgestellt. Bei größeren Datenmengen vereinbaren wir alternativ einen gesonderten, zugangsgeschützten Übertragungsweg. Eine Programmierschnittstelle für den Selbstabruf bieten wir derzeit nicht an.
5. Fristen beim Wechsel
- Die Ankündigungsfrist für die Einleitung eines Wechsels beträgt höchstens zwei Monate.
- Der Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Ankündigungsfrist. Während dieser Zeit halten wir die Dienste aufrecht.
- Danach bleiben mindestens 30 weitere Kalendertage, um die bereitgestellten Daten abzurufen.
- Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden die Daten vollständig gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
6. Wechselentgelte
Entgelte für einen Anbieterwechsel erheben wir nur, soweit Art. 29 Data Act dies zulässt. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen sie die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen tatsächlichen Kosten nicht überschreiten; ab dem 12. Januar 2027 erheben wir keine Wechselentgelte, soweit Art. 29 Data Act in seiner jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt.
7. Vom Export ausgenommen
Nicht Gegenstand des Exports sind:
- der Quellcode der Anwendung und die darin umgesetzten Berechnungs- und Analysemethoden,
- interne Entwicklungs- und Testdaten,
- Sicherheitsinformationen, deren Offenlegung die Sicherheit der Anwendung gefährden würde,
- nicht kundenspezifische Systemprotokolle und Softwarekomponenten,
- anonymisierte und kundenübergreifend aggregierte Vergleichsdatenbestände, soweit sie keine exportierbaren Daten des einzelnen Kunden im Sinne zwingenden Rechts darstellen.
8. Fragen zum Export
Seibold & Partners Analytics GmbH
Untere Leberklinge 14, 97877 Wertheim am Main
E-Mail: kontakt@quontro.de
Diese Angaben werden aktuell gehalten. Ändern sich Strukturen oder Formate, informieren wir Bestandskunden zusätzlich in Textform.